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Schul- und Hausordnung

In unserer Schule hat jeder das Recht zu lernen und zu lehren

Umgang miteinander

Unsere Schule ist eine Gemeinschaft.
Wir alle wollen unser Schulleben angenehm gestalten:

  • Ich respektiere und achte alle in unserer Schulgemeinde. Daher beleidige und diskriminiere ich niemanden.
  • Ich zeige Verantwortung und schaue hin, wenn andere sich falsch verhalten. Ich bin verantwortlich für mein Tun und trage die Konsequenzen daraus.
  • Ich löse Konflikte ohne Gewalt und hole mir Unterstützung, wenn ich alleine nicht weiterkomme.

Verhalten im Unterricht

  • Ich komme pünktlich zum Unterricht.
  • Ich lasse andere ungestört lernen und arbeiten.
  • Ich schalte mein Handy im Unterricht lautlos, es ist in meiner Schultasche.

Verhalten in unserem Schulgebäude und auf dem Schulgelände

  • Ich rauche nur in der ausgewiesenen Raucherzone.
  • Ich halte mich an den Ordnungsdienst und trenne den Müll.
  • Ich verbringe die Pausen in der Pausenhalle, im Vorraum des FOS-Traktes oder im Freien.

Umgang mit Gegenständen

  • Ich gehe vorsichtig mit allen Gegenständen um.
  • Ich verhalte mich so, dass das Schulgebäude und Einrichtung in gutem Zustand bleiben.
  • Ich bringe keine gefährlichen Gegenstände mit, Waffen, Suchtmittel usw..
  • Ich sichere meine eigenen Sachen vor Missbrauch oder Diebstahl.

Verhalten im Krankheitsfall oder bei Freistellungsanträgen

  • Ich beantrage Befreiungen vom Unterricht rechtzeitig eine Woche vorher.
  • Bei Krankheit rufe ich sofort in der Schule an und reiche spätestens nach drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung ein. Bei Klassenarbeiten informiere ich umgehend den betreffenden Lehrer. Während des Praktikums rufe ich zusätzlich sofort im Betrieb an.
  • Ich erledige Arztbesuche außerhalb der Unterrichtszeit.
  • Ich melde mich bei meiner Lehrkraft ab, wenn ich den Unterricht an diesem Tag aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig abbrechen muss.

Informationen zum Schulleben

  • Die Unterrichtszeiten werden durch den/die Klassenlehrer/in mitgeteilt.
    Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Fahrschüler/innen können sich ab 7.00 Uhr in der Eingangshalle des Schulgebäudes aufhalten. Die auswärtigen Schüler/innen warten bei Verspätung eines Verkehrsmittels mindestens 30 Minuten, gerechnet ab offizieller Abfahrtszeit, an der Abfahrtsstelle. Später fahrende Verkehrsmittel werden benutzt, wenn die Schülerin/der Schüler dadurch noch an zwei Unterrichtsstunden am Vormittag (bei Fachpraxis im gewerblichen und hauswirtschaftlichen Bereich an vier Unterrichtsstunden) teilnehmen kann. Wird diese Regelung nicht eingehalten, gilt der Fehltag als unentschuldigt.
  • Ist die unterrichtende Lehrkraft nach 10 Minuten noch nicht im Klassenraum, informieren die Schülerinnen und Schüler das Sekretariat und fragen nach einer Vertretung.
  • Der Vertretungsplan wird am digitalen schwarzen Brett in der Pausenhalle und auf der Homepage der Schule www.rfes.de unter Punkt „Für Schüler / Vertretungsplan“ angezeigt.
  • Aufenthalt in Klassenräumen. Die Klassenräume werden in den Pausen abgeschlossen, um Diebstählen vorzubeugen. Die Pause kann wahlweise auf dem Hof oder in der Pausenhalle verbracht werden. Behälter für Müll sind überall aufgestellt.
  • Arbeitsaufträge in Eigenverantwortung werden vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat abgeholt. Bücher, die im Rahmen der Lernmittelfreiheit ausgegeben wurden, werden bei Schulwechsel und Entlassung aus der Schule zurückgegeben.
  • Für verlorene, beschädigte oder verschwundene Wertgegenstände und Geld kann in der Regel kein Ersatz geleistet werden. Fundstücke sind beim Hausverwalter abzugeben.
  • Seit dem Schuljahr 2004/05 hat sich unsere Schule in einer Nutzer-Dienstleister-Vereinbarung gegenüber dem Schulträger verpflichtet, in Klassenräumen, Fluren, Pausenhallen und Außenanlagen für Sauberkeit zu sorgen. Beim Verlassen der Klassenräume - auch bei Raumwechsel
  • den Müll getrennt in die bereitstehenden Container entsorgen;

    • Stühle standortspezifisch hochstellen oder an die Tische an kippen;

    • Klassenräume fegen;

    • Tafel putzen;

    • Der Reinigungsdienst in den Pausenhallen und den Außenbereichen erfolgt nach Klassenplänen (Aushang Pausenhalle). Die Reinigungsgeräte stellt der Hausverwalter bereit.Für Fahrräder, Mopeds und Pkws gibt es auf dem Schulgelände zugewiesene Plätze. Der Schulträger haftet nur in bestimmten Fällen für Diebstahl und Beschädigungen.

  • Für Unfälle auf dem „direkten“ Schulweg (Hin- und Rückweg) oder auf dem Schulgelände besteht eine Versicherung. Eine sofortige Meldung im Sekretariat ist sehr wichtig für einen Anspruch auf Versicherungsleistungen.

Anhang

  • Die Berufsschulpflicht wird durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, in deren Schulbezirk der Beschäftigungsort liegt. Auszubildende sind bis zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
  • Die Erziehungsberechtigten, Ausbilder und Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass Schulpflichtige am Unterricht und an den Unterrichtsveranstaltungen regelmäßig teilnehmen. Zum Unterricht gehört auch die ordnungsgemäße Erledigung der Hausaufgaben.
  • Die Übersicht unseres Schulsozialteams und das Merkblatt zum Datenschutz befindet sich ebenso wie die Versäumnisregelung mit den zugehörigen Formularen auf gesonderten Blättern im Anhang.
  • Informationen zum Betriebspraktikum und zur erforderlichen Ausstattung für den Unterrichtsind je nach Schulart und -stufe ebenfalls Teil des Anhangs.

  

Die Schul- und Hausordnung zum Ausdrucken in deutscher oder englischer Sprache:

Zum Download als PDF-Datei (Dateigröße je ca. 400 kB): HIER

 

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