Mitteilung der Schulleitung - Stand 20.09.2021
Informationen vom Hessischen Kultusministerium zur Beachtung der 3-G-Regel bei der Durchführung von Elternabenden
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
das Hessische Kultusministerium (HKM) hat den Schulen mitgeteilt, um auch die Elternabende sicher zu gestalten, wird in den Auslegungshinweisen zur Coronavirus-Schulverordnung in Kürze klargestellt werden, dass für Elternabende die 3-G-Regel gelten soll.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung