Mitteilungen der Schulleitung - Stand 24.04.2021
Aktuelle Informationen des Hessischen Kultusministeriums zum Schul- und Unterrichtsbetrieb: Auswirkungen der sog. Notbremse des Bundes
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
sehr geehrte Ausbildungs- und Praktikumsbetriebe,
die Schulaufsicht hat den Schulen ein Schreiben von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Lorz zu den Auswirkungen der sog. Notbremse des Bundes zugeleitet. Am Ende des Schreibens finden Sie ein hilfreiches Schaubild, das einen schnellen Überblick über die neuen Regelungen ermöglicht.
Download des "Schreiben des Kultusministers" als PDF-Datei (Dateigröße ca. 0,2 MB): DOWNLOAD
Die Schulaufsicht bittet die Schulen folgende Information weiterzuleiten:
FFP2-Maske ab Montag, 26.04.2021 auch in Bus und Bahn
Gemäß § 28b der bundesweit einheitlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVI-19) bei besonderen Infektionsgeschehen gilt ab Montag, 26.04.2021 auch bei der Schülerbeförderung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar).
Ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz oder eine chirurgische Maske sind nicht mehr ausreichend. Die Schülerinnen und Schüler werden in Bus oder Bahn gemäß Infektionsschutzgesetz nur befördert, wenn sie eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung