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Mitteilungen der Schulleitung - Stand 24.06.2021

Illustration - Photo by Dennis Rochel on Unsplash

Erleichterung im Hinblick auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung (Masken) ab Freitag, 25. Juni 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
das Hessische Kultusministerium hat den Schulen folgende neue Regelung zu den Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) für den Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Freitag, 25. Juni 2021 mitgeteilt:

Die Mund-Nasen-Bedeckung ist nur noch auf den Durchgangsflächen im Gebäude (z.B. Eingangshalle, Flure), Toiletten und im Klassen- oder Fachraum bis zur Einnahme eines Sitzplatzes zu tragen.

Ausnahme von der Maskenpflicht besteht weiterhin für Personen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine Maske tragen können (ärztliches Attest), zur Nahrungsaufnahme sowie in Situationen, in denen es aus schulischen Zwecken erforderlich ist, die Maske abzulegen, also etwa beim Schulsport.

Ihre Schulleitung

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